Willkommen in meiner psychotherapeutischen Praxis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr

Ich biete tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in einer von der Kassenärztlichen Vereinigung RLP zugelassenen Praxis für überwiegend gesetzlich versicherte Patienten an.

 
Wenn ich nur darf, wenn ich soll, aber nie kann, wenn ich will,dann mag ich auch nicht, wenn ich muss.
Wenn ich aber darf, wenn ich will, dann mag ich auch, wenn ich soll,
und dann kann ich auch wenn ich muss. Denn schliesslich: Die können sollen, müssen wollen dürfen.“
Johannes Conrad

Mögliche Gründe für eine Psychotherapie:

  • Ängste oder Phobien, soziale Unsicherheiten
  • Traurigkeit und Depressionen
  • emotionale, Beziehungs- und Kontaktstörungen

  • Zwänge (Handlungen/Gedanken) oder Tics
  • Einnässen und/oder Einkoten
  • unverarbeitete Trennungserlebnisse
  • Essstörungen
  • Somatisierungsstörungen z.B. Schmerzen ohne somatischen Befund
  • belastende, traumatische Erlebnisse
  • Unsicherheit bzgl. der eigenen Identität oder Sexualität

Wann eine Psychotherapie bei mir erfolgreich sein kann:

  • wenn sich alle Beteiligten bereit erklären, mitzuarbeiten
  • wenn eine regelmäßige (d.h. einmal in der Woche auch in den Ferien)Teilnahme gewährleistet werden kann
  • wenn eine Eigenmotivation zur Veränderung besteht
Beitragsbild von Hallo Welt

Wann eine Psychotherapie bei mir nicht möglich ist:

  • bei einer schweren, lebensbedrohlichen Essstörung
  • bei bestehenden Suchterkrankungen
  • wenn die Termine nur unregelmäßig wahrgenommen werden können
  • bei Kindern unter 11 Jahren: während eines laufenden Rechtsstreits zwischen getrennten Elternteilen

Die ambulante Psychotherapie

In der Telefonischen Sprechstunde wird ein persönliches Erstgespräch vereinbart.

Innerhalb des ersten Gesprächs (die psychotherapeutische Sprechstunde) wird zunächst die Indikation geklärt:

Liegt eine psychische Störung vor? Kann eine Psychotherapie hilfreich sein, oder ist eher eine Beratungsstelle aufzusuchen? Sind andere Maßnahmen notwendig wie z.B. Tagesklinik etc.?

Nach der Sprechstunde (für die es keine Überweisung braucht) findet eine Diagnostik Phase statt. Darüber hinaus haben Therapeut*In und Patient*In / Bezugspersonen weitere Stunden Zeit (die Probatorik), herauszufinden, ob eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt wird.

Eine Psychotherapie wird dann von der Psychotherapeut*In bei der Krankenkasse des Versicherten beantragt. Die Kosten werden in der Regel vollumfänglich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Für Privatversicherte und/oder Beihilfeberechtigte Versicherte gelten etwas andere Abläufe. Hier ist es wichtig, dass sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle vorab über den jeweils eigenen Vertrag bezüglich psychotherapeutischer Leistungen informieren und diese Informationen zum Erstgespräch mitbringen.